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Hauswirtschaftliche Versorgung

Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung ist es uns ein besonderes Anliegen bei der fachgerechten Reinigung pflegebedürftiger Haushalte mitzuwirken und wir haben die Möglichkeit laut §45 SGB V, die Ihnen zustehenden 125€ Entlastungsleistung für Haushaltshilfe direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

 

Bitte sprechen Sie uns dazu an.

Selbstverständlich erstellen wir auch ein Angebot für anfallende Reinigungen in allen Privathaushalten nach Ihren Wünschen.

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